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Förder-Anträge wurden bewilligt!

.....Informationen zu Rheinland-Pfalz noch ausstehend

Förderung für 2025 gesichert!

In Hessen, dem Saarland sowie Baden-Württemberg wurden alle eingereichten Anträge zur Förderung nach § 39d SGB V für die Personal- und Sachkosten der Netzwerkkoordination eines regionalen Hospiz- und Palliativ-Netzwerkes für das Jahr 2025 bewilligt! Die Entscheidungen zu den Anträgen in Rheinland-Pfalz werden noch erwartet. Somit ist die wertvolle Arbeit aller Netzwerkkoordinatorinnen mit ihren Trägern und Kooperationspartnern in nunmehr 17 geförderten Netzwerken der drei Bundesländer für jeweils ein Jahr gesichert. Die Koordinatorinnen können dadurch für eine gut strukturierte Zusammenarbeit und Transparenz der Angebote sorgen, die den Bürgern der jeweiligen Regionen als qualitativ hochwertige Versorgung aller Akteure im Netzwerk zur Verfügung steht und stetig weiterentwickelt wird.

Herzlichen Glückwunsch und viel Kraft und Erfolg!

Ein Dank gilt auch den Kommunen, ohne deren Zusage finanzieller Unterstützung nach den derzeitigen Regelungen des § 39d SGB V keine Förderung möglich ist, sowie den Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Federführung der Knappschaft Bahn See (Hessen), der AOK (Baden-Württemberg) sowie dem vdek (Saarland) für ein zeitnahes Bewilligungsverfahren.

Es bleibt zu wünschen, dass weitere kommunal Verantwortliche und Akteure der Hospiz- und Palliativ Versorgung den Beispielen folgen werden. Die aktuell geförderten Netzwerke können über erste Erfolge und positive Effekte einer zentral gesteuerten Netzwerkstruktur berichten, vor allem im Hinblick auf den Austausch und die Öffentlichkeitsarbeit. Nehmen Sie gerne als Nachbar umliegender Landkreise oder kreisfreier Städte Kontakt auf, Informationen über alle Netzwerke finden Sie hier

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