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Ende der Einreichungs-Frist für Förderanträge 2025
Die Frist zur Einreichung der Förderanträge gem. § 39d SGB V endete am 30.09.2024. Nun beginnt die Zeit des Wartens auf die Entscheidung des prüfenden GKV-Gremiums. Zunächst wird die federführende Krankenkasse des jeweiligen Bundeslandes die Formalien prüfen und mit einer Nachreichfrist von vier Wochen ggf. noch Unterlagen anfordern, die für eine adäquate Entscheidungsfindung erforderlich sind. Nach Rücksprachen im Gremium der GKV wird die Entscheidung fallen und diese in letzter Instanz durch das Ministerium bestätigt werden. Der ganze Prozess soll laut Förderrichtlinie im Zeitrahmen von drei Monaten erfolgen (§7, Satz 2 der Förderrichtlinie).
Somit etwas Geduld - und vor allem viel Erfolg - den Antragstellenden für das Förderjahr 2025!
Ich freue mich über Rückmeldungen von Netzwerk-Initiativen, die den Antrag gestellt haben und zu denen bisher noch kein Kontakt bestand. Sehr gerne nehme ich Ihr Netzwerk mit auf die Übersicht hier auf der Website und lade Sie herzlich ein, an den Austauschrunden der Netzwerk-Koordinator:innen zur Qualitätssicherung mit teilzunehmen.