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Hessen - Wechsel der GKV-Zuständigkeit ab 1.10.25

Federführung in Hessen ab Oktober bei IKK classic

Seit Beginn der Fördermöglichkeit gem. § 39d SGB V lag die federführende Zuständigkeit der Gesetzlichen Kranken-Versicherung (GKV) in Hessen bei der Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Frankfurt. Ab 1.10.2025 übernimmt diese Verantwortung nun die IKK classic mit Sitz in Dresden.

Frau Terzü, Ansprechpartnerin der KBS, bleibt bis 30.09. dieses Jahres zuständig, die Anträge in Hessen für das Förderjahr 2026 sind bis 30.09. bei der KBS einzureichen.

Die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der IKK ab Oktober, Steve Hüttmann, finden Sie hier unter Hessen.

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